Hygienekonzept des Hoisbütteler SV für den Trainings- und
Spielbetrieb (Version v. 01.03.2021)

Allgemeine Informationen:

Vereins-Informationen: Verein Hoisbütteler Sportverein
Ansprechpartner*in für Hygienekonzept: Lars Issem, (0172) 40 30 937, jugendfussballnull@nullhoisbuetteler-sv.de
Adresse der Sportstätte: Volksdorfer Weg, 22949 Ammersbek

1. Grundsätzliches
Das hier vorliegende Konzept gilt für den Hoisbütteler SV und ist für das Sporttreiben, insbesondere das Fußballtraining und -spielen, im Außenbereich – nicht aber für den Hallensport – ausgerichtet. Als Grundlage dieses vereinsinternen Konzeptes dienen das DFB-Konzept „Zurück auf den Platz“ sowie Hinweise des Schleswig-Holsteinischen Fußballverbandes (SHFV).

2. Allgemeine Hygieneregeln

  • Empfohlen wird Einhalten des Mindestabstands (1,5 Meter) in allen Bereichen außerhalb des Spielfelds.
  • Körperliche Begrüßungsrituale (z.B. Händedruck/Umarmungen) sollen weiterhin vermieden werden.
  • Beachten der Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch).
  • Empfehlung zum Waschen der Hände mit Wasser und Seife (min. 30 Sekunden) und/oder Desinfizieren der Hände.

Alle Vereinsmitglieder werden auf die allgemeinen Hygieneregeln und das vereinsinterne Konzept hingewiesen.

3. Gesundheitszustand/Verdachtsfälle Covid-19

  • Liegt eines der folgenden Symptome vor, bleibt die betroffene Person zu Hause, bzw. kontaktiert einen Arzt: Trockener Husten, Fieber (ab 38 Grad Celsius), Störung des Geschmack- oder Geruchsinns.
  • Im Verdachtsfall eines/einer Covid-19-Erkrankten wird der Trainingsbetrieb für die Mannschaft vorerst eingestellt, bis Klarheit über den Verdacht besteht.
  • Bei positivem Test auf das Coronavirus gelten die behördlichen Bedingungen zur Quarantäne. Maßnahmen zum weiteren Vorgehen sind ggf. mit den zuständigen Behörden abzusprechen.

4. Organisatorisches

  • Alle Regelungen unterliegen den lokal gültigen Verordnungen und Vorgaben.
  • Ansprechpartner*in für Fragen zum Hygienekonzept ist Holger Wasserfall.
  • Alle Trainer*innen und Spieler*innen sind in die Vorgaben und Maßnahmen eingewiesen. Eine Einweisung erfolgt im Rahmen des Spielbetriebs auch für das gegnerische Team, Schiedsrichter*innen und Zuschauer*innen.
  • Die Sportstätte ist mit ausreichend Wasch- und Desinfektionsmöglichkeiten ausgestattet. Insgesamt sind 4 Desinfektionsspender/Waschbecken frei zugänglich.

5. Regelungen Kabinen/Sammelduschen

  • Insgesamt verfügt der Hoisbütteler SV über zwei Mannschaftskabinen und zwei Schiedsrichterkabinen.
  • Für Nutzung werden Einhaltung der Abstandsregelung oder Tragen von Mund-Nase-Schutz empfohlen.
  • Für die Nutzung im Trainings- und Spielbetrieb werden ausreichende Wechselzeiten zwischen unterschiedlichen Teams vorgesehen und ausreichend gelüftet.
  • Die Nutzung der Duschanlagen sollte unter Einhaltung der üblichen Abstandsregeln erfolgen.
  • Die generelle Aufenthaltsdauer in den Umkleidebereichen sollte aus das notwendige Minimum beschränkt werden.
  • Alle Kabinen werden regelmäßig gelüftet.

6. Regelungen auf dem Trainingsplatz (im Trainingsbetrieb)

  • Durch die räumliche und/oder zeitliche Trennung wird die Vermischung mehrerer Mannschaften auf dem Platz und in den Kabinen nach Möglichkeit verhindert.
  • Auf das Händewaschen vor und direkt nach dem Training wird hingewiesen.
  • Besprechungen finden nach Möglichkeit im Freien statt.

7. Regelungen für den Spielbetrieb
Es gilt bei der Sportausübung außerhalb geschlossener Räume keine Pflicht zur Einhaltung von 2G+. Für die Sportausübung außerhalb geschlossener Räume ist nach wie vor kein bestimmter Impfstatus erforderlich.

  • Für die Nutzung sämtlicher Innenräume von Sportanlagen (inklusive Umkleidekabinen und Duschräume) gilt 3G. Gültig sind Antigen Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden). Der Nachweis ist in verkörperter (schriftlicher) oder digitaler Form vorzulegen.
  • Ebenfalls gültig sind die sog. Selbsttests. Die Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (SchAusnahmVO) verlangt im Wortlaut, dass der Test vor Ort unter Aufsicht desjenigen stattfindet, der der jeweiligen Schutzmaßnahme unterworfen ist. Dies wären z.B. der/die Inhaber/Inhaberin oder von ihr oder ihm berechtigte Personen, denen die Sportstätte zur Nutzung überlassen ist.
  • Eine Testpflicht gilt nicht für Kinder bis zu ihrer Einschulung.

Der Zugang zu den Kabinen ist also nur gegen Vorlage der benötigen Unterlagen möglich

8. Regelungen für Zuschauer

  • Bei bis zu 500 Zuschauer*innen kein bestimmter Impf-/Teststatus der Zuschauer*innen erforderlich, ab 500 Zuschauern*innen Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend

 

Ammersbek 17.03.2022
Abteilungsleiter Fußball Hoisbütteler SV