Verhaltensregeln

Wichtige Aspekte im Verhaltens bezogen auf Prävention sexualisierter Gewalt

Grundsätzlich sollten im Verhalten aller ehren-, neben- und hauptamtlichen Mitarbeiter:innen im Umgang mit minderjährigen Personen folgende Punkte beachtet werden:

  • Enttabuisierung des Themas/Offenheit zeigen: um reagieren zu können ist ein Problembewusstsein über sexualisierte Gewalt und ein offener und klarer Umgang mit diesem Thema notwendig.
  • Eindeutigkeit: MitarbeiterInnen im Kinder- und Jugendsport sollten sich nicht in unklare Situationen begeben, die falsch interpretiert werden können. Dies heißt u.a., die Dusch- und Umkleideräume als Intimsphäre zu achten, bei Übernachtungen nicht die Zimmer alleine zu betreten, „Vier-Augen-Situationen“ zu vermeiden und bei Körperkontakt den respektvollen Umgang zu wahren. Hilfestellender Körperkontakt gehört zum Sport – sollte jedoch reflektiert und ohne „falsche“ Berührungen gehandhabt, und wenn nötig vorab beschrieben werden.
  • Ermutigung: Damit sich Kinder vor sexuellen Übergriffen besser schützen können, ist es wichtig, sie zu ermutigen, ihre eigenen Gefühle als richtig zu erachten und diese zu vertreten.
  • Wachsamkeit gegenüber Kindern: Mitarbeiter:innen im Sport sind für viele Kinder wichtige erwachsene Ansprechpersonen, darum sollten Hinweise und Beobachtungen bezüglich Übergriffen Dritter ernst genommen werden.

So sehr wir Kinder und Jugendliche auch Stärken – die Verantwortung für den Schutz der Kinder- und Jugendlichen bleibt bei den Erwachsenen!

 

Verhaltensregeln zur Prävention sexualisierter Gewalt

Alle ehren-, neben- und hauptamtlichen Mitarbeiter:innen des Hoisbütteler Sportvereins halten sich, bei allen internen Veranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen, verbindlich an diesen Verhaltensleitfaden:

  1. Kein Einzelgespräch/Einzeltraining ohne Kontroll-und Zugangsmöglichkeiten für Dritte. Die Einhaltung des 6-Augenprinzips (Hinzuziehung Dritter, z.B. Elternteil, Betreuer:in) ist Standard.
  2. Kein gemeinsames Duschen und Übernachten in einem Zimmer mit Teilnehmenden.
  3. Betreten der Umkleiden oder Übernachtungsräume nur zur Aufrechterhaltung der Ordnung und nach anklopfen.
  4. Keine unangemessenen körperlichen Kontakte (bei Technikkorrekturen, Gratulation, Trösten). Sofortiges Einstellen von Körperkontakten, wenn der oder die Sportler:in das nicht wünscht.
  5. Keine Mitnahme in den Privatbereich, ohne dass eine oder mehrere, weitere Person/en dabei ist/sind. Übernachtungen im Privatbereich sind ausgeschlossen!
  6. Unterlassung von Privatgeschenken vor allem an einzelne Teilnehmende, keine individuellen Vergünstigungen zuteilwerden lassen.
  7. Es werden keine 1:1 Social Media-Kontakte (einschließlich Messenger-Dienste) zu Teilnehmenden gepflegt. Gruppenchats dürfen nur für sport- und vereinsspezifische Themen genutzt werden.
  8. Fotos und Videomaterial von Teilnehmenden werden nicht über soziale Medien weitergeleitet. Entsprechendes Material wird zur Veröffentlichung in Verbandsmedien nur mit schriftlicher Zustimmung der Teilnehmenden oder ihrer Erziehungsberechtigten verwendet.