Verhaltensregeln
Wichtige Aspekte im Verhaltens bezogen auf Prävention sexualisierter Gewalt
Grundsätzlich sollten im Verhalten aller ehren-, neben- und hauptamtlichen Mitarbeiter:innen im Umgang mit minderjährigen Personen folgende Punkte beachtet werden:
- Enttabuisierung des Themas/Offenheit zeigen: um reagieren zu können ist ein Problembewusstsein über sexualisierte Gewalt und ein offener und klarer Umgang mit diesem Thema notwendig.
- Eindeutigkeit: MitarbeiterInnen im Kinder- und Jugendsport sollten sich nicht in unklare Situationen begeben, die falsch interpretiert werden können. Dies heißt u.a., die Dusch- und Umkleideräume als Intimsphäre zu achten, bei Übernachtungen nicht die Zimmer alleine zu betreten, „Vier-Augen-Situationen“ zu vermeiden und bei Körperkontakt den respektvollen Umgang zu wahren. Hilfestellender Körperkontakt gehört zum Sport – sollte jedoch reflektiert und ohne „falsche“ Berührungen gehandhabt, und wenn nötig vorab beschrieben werden.
- Ermutigung: Damit sich Kinder vor sexuellen Übergriffen besser schützen können, ist es wichtig, sie zu ermutigen, ihre eigenen Gefühle als richtig zu erachten und diese zu vertreten.
- Wachsamkeit gegenüber Kindern: Mitarbeiter:innen im Sport sind für viele Kinder wichtige erwachsene Ansprechpersonen, darum sollten Hinweise und Beobachtungen bezüglich Übergriffen Dritter ernst genommen werden.
So sehr wir Kinder und Jugendliche auch Stärken – die Verantwortung für den Schutz der Kinder- und Jugendlichen bleibt bei den Erwachsenen!
Verhaltensregeln zur Prävention sexualisierter Gewalt
Alle ehren-, neben- und hauptamtlichen Mitarbeiter:innen des Hoisbütteler Sportvereins halten sich, bei allen internen Veranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen, verbindlich an diesen Verhaltensleitfaden:
- Kein Einzelgespräch/Einzeltraining ohne Kontroll-und Zugangsmöglichkeiten für Dritte. Die Einhaltung des 6-Augenprinzips (Hinzuziehung Dritter, z.B. Elternteil, Betreuer:in) ist Standard.
- Kein gemeinsames Duschen und Übernachten in einem Zimmer mit Teilnehmenden.
- Betreten der Umkleiden oder Übernachtungsräume nur zur Aufrechterhaltung der Ordnung und nach anklopfen.
- Keine unangemessenen körperlichen Kontakte (bei Technikkorrekturen, Gratulation, Trösten). Sofortiges Einstellen von Körperkontakten, wenn der oder die Sportler:in das nicht wünscht.
- Keine Mitnahme in den Privatbereich, ohne dass eine oder mehrere, weitere Person/en dabei ist/sind. Übernachtungen im Privatbereich sind ausgeschlossen!
- Unterlassung von Privatgeschenken vor allem an einzelne Teilnehmende, keine individuellen Vergünstigungen zuteilwerden lassen.
- Es werden keine 1:1 Social Media-Kontakte (einschließlich Messenger-Dienste) zu Teilnehmenden gepflegt. Gruppenchats dürfen nur für sport- und vereinsspezifische Themen genutzt werden.
- Fotos und Videomaterial von Teilnehmenden werden nicht über soziale Medien weitergeleitet. Entsprechendes Material wird zur Veröffentlichung in Verbandsmedien nur mit schriftlicher Zustimmung der Teilnehmenden oder ihrer Erziehungsberechtigten verwendet.